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   LG Hamburg, 29.05.2009 - 317 S 166/08   

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https://dejure.org/2009,32322
LG Hamburg, 29.05.2009 - 317 S 166/08 (https://dejure.org/2009,32322)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29.05.2009 - 317 S 166/08 (https://dejure.org/2009,32322)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - 317 S 166/08 (https://dejure.org/2009,32322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Eigentümer-Besitzer-Verhältnis: Berechnung der Nutzungsentschädigung des Ersteigerers für ein verspätet geräumtes Grundstück

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nutzungsentschädigung bei Nichträumung nach Zwangsversteigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 325/03

    Umfang des Nutzungsvorteils beim Rückabwicklung des Kaufvertrages über eine

    Auszug aus LG Hamburg, 29.05.2009 - 317 S 166/08
    In Selbstnutzungsfällen ist die Nutzungsentschädigung nicht nach dem Mietzins, sondern nach der zeitanteilig linear zu berechnenden Wertminderung zu berechnen (BGH, VII. Senat, NJW 2006, 53; für den Fall, dass - wie hier - keine Finanzierungskosten bzw. Unterhaltungskosten geltend gemacht werden, auch BGH, V. Senat, NJW 2006, 1582).

    Dass die Entscheidungen BGH NJW 2006, 53 und 1582 zur Rückabwicklung von Kaufverträgen ergangen sind, steht einer Übertragung der dort aufgestellten Grundsätze auf die Bewertung von entgangenen Nutzungen selbstgenutzter Immobilien nicht entgegen.

  • OLG Brandenburg, 09.10.2008 - 5 U 142/07

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen in

    Auszug aus LG Hamburg, 29.05.2009 - 317 S 166/08
    Vielmehr handelt es sich dabei um rechtsinstitutsübergreifende Grundsätze (OLG Brandenburg, Urt. v. 09.10.2008 - 5 U 142/07).

    (vgl. eine Berechnungsdurchführung bei OLG Brandenburg, Urteil vom 09.10.2008 - 5 U 142/07 - zitiert nach juris, Rdnrn. 39 f.).

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus LG Hamburg, 29.05.2009 - 317 S 166/08
    Und auch der Große Senat des BGH hat bereits in NJW 1987, 50 ausgeführt:.
  • BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen

    Auszug aus LG Hamburg, 29.05.2009 - 317 S 166/08
    In Selbstnutzungsfällen ist die Nutzungsentschädigung nicht nach dem Mietzins, sondern nach der zeitanteilig linear zu berechnenden Wertminderung zu berechnen (BGH, VII. Senat, NJW 2006, 53; für den Fall, dass - wie hier - keine Finanzierungskosten bzw. Unterhaltungskosten geltend gemacht werden, auch BGH, V. Senat, NJW 2006, 1582).
  • BGH, 25.10.1995 - VIII ZR 42/94

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines nicht zustande gekommenen

    Auszug aus LG Hamburg, 29.05.2009 - 317 S 166/08
    So hat der BGH auch im Bereicherungsrecht in gleicher Weise bewertet (NJW 1996, 250).
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